Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Mechthild von Erligheim (Erlickeym), Witwe des Hans von Weingarten, und ihre Güter in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie wie andere "edel underthan" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Umsetzung an.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...