Werden.-Abt Benedikt belehnt nach dem Tod des Ludwig Rudolf Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg zu rechtem Erbmannlehen Ferdinand Albrecht als ältesten regierenden Herzog zu Braunschweig auch zu Behuf seines Bruders resp. Vetters Ernst Ferdinand Herzog zu Braunschweig und Lüneburg und König Georg II. von Großbritannien gemäß dem Vertrag von 1649 Mai 12 mit der Stadt Helmstedt und allen weltlichen Lehen im Land Sachsen, wie die Herzöge diese von den Äbten zufolge des Vertrags von 1490 Mai 24 (Nr. 974) zu Lehen hatten. Der Herzog hat seinen Bevollmächtigten, Kammerjunker und Hofgerichtsassessor Thedel Ernst von Cramm, für den auch Vollmachten der beiden andern Herzöge vorliegen, huldigen lassen im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Werner von Brüggeney gen. Hasenkamp, Herrn zu Weitmar etc., und Christoph Bernard von Geismar, Herrn zum Rießen, Drosten des Stifts Werden. - Konzept, Papier