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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verträgt die regulierten Schwestern der Klause bei Neustadt ("die cluse by unser stat Nuwenstat an der Hart") einerseits mit dem Stift Neustadt und dem Pfarrer von Winzingen andererseits. Streitigkeiten waren entstanden, nachdem die zuvor unregulierten Schwestern durch regulierte [Augustiner-Chorfrauen] ersetzt worden waren. Strittig waren pfarrliche Rechte, Opfergefälle, Haltung eines Beichtvaters, Begräbnis bei der Klause, Geläute und dergleichen. Entschieden wurde unter Zugrundelegung einer Bestätigung der Rechte der Klausnerinnen durch Bischof Johann von Speyer. Tatbestandszeugen sind Johann Renner, der Kaplan der Klause, und Marx [von Reichshoffen], Inhaber der Sänger-Vikarie am Stift Neustadt. Eine Ordnung wurde verfasst nach"nach rate unnser geistlichen rete dartzu berufft". Siegler: der Aussteller "Der geben ist zu Heydelberg off fritag nach aller heiligen dag" 1463

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Landesarchiv Speyer
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