Johannes, Erzbischof von Mainz (Moguntinae), Erzkanzler durch Germanien bekundet, dass durch die Resignation des Jacob Mergeln die Kapelle des St....
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NACHWEIS
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.7 (Gau-)Odernheim >> 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim
1400 Januar 25
Abschrift von Abschrift im verschollenen Registrum montis s. Petri im Gemeindearchiv Gau-Odernheim von Gredy im kath. Pfarrarchiv Gau-Odernheim Nr. 48
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Wiesbaden ipso die sancti Pauii apostoli 1400. de mandato domini Henricus Stalberg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes, Erzbischof von Mainz (Moguntinae), Erzkanzler durch Germanien bekundet, dass durch die Resignation des Jacob Mergeln die Kapelle des St. Petersberges, deren Kollatur Abt und Konvent zu Arnstein, Trierer (Treverensis) Bistums, zusteht, vakant war und dass er,da diese zulange mit der Vergebung gewartet und nach den kirchlichen Satzungen ihr Recht auf die Besetzung verloren haben, kraft päpstlicher Vollmacht den Johannes Schuz von Bechtolsheim, Pleban zu Heßloch (Heseloch) der sich um die Kaplanei beworben, dazu präsentiert hat. Da sich in der Einspruchsfrist im Auftrag von Abt und Konvent zu Arnstein die beiden Klosterbrüder Johannes von Rüdesheim (Rudens-) und Johannes von Miehlen (Miln) gemeldet haben und erklärten, dass ihr Kloster die kirchlich bestimmte Zeit zur Wiederbesetzung der Kaplanei nicht habe verstreichen lassen, wie sie nachweisen könnten und wollten, räumt der Aussteller ihnen eine Frist bis zum 1.März ein und macht Einsprache und Terminverlängerung allgemein bekannt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Erwähnt Gredy S. 331/2
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes, Erzbischof von Mainz (Moguntinae), Erzkanzler durch Germanien bekundet, dass durch die Resignation des Jacob Mergeln die Kapelle des St. Petersberges, deren Kollatur Abt und Konvent zu Arnstein, Trierer (Treverensis) Bistums, zusteht, vakant war und dass er,da diese zulange mit der Vergebung gewartet und nach den kirchlichen Satzungen ihr Recht auf die Besetzung verloren haben, kraft päpstlicher Vollmacht den Johannes Schuz von Bechtolsheim, Pleban zu Heßloch (Heseloch) der sich um die Kaplanei beworben, dazu präsentiert hat. Da sich in der Einspruchsfrist im Auftrag von Abt und Konvent zu Arnstein die beiden Klosterbrüder Johannes von Rüdesheim (Rudens-) und Johannes von Miehlen (Miln) gemeldet haben und erklärten, dass ihr Kloster die kirchlich bestimmte Zeit zur Wiederbesetzung der Kaplanei nicht habe verstreichen lassen, wie sie nachweisen könnten und wollten, räumt der Aussteller ihnen eine Frist bis zum 1.März ein und macht Einsprache und Terminverlängerung allgemein bekannt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Erwähnt Gredy S. 331/2
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik)
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- Alte Urkundenabteilung (Pertinenzbestände) (Tektonik)
- Alte Urkundenabteilung (Pertinenzbestände): Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen (Bestand)
- 13 Orte, Buchstabe O (Gliederung)
- 13.7 (Gau-)Odernheim (Gliederung)
- 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim (Gliederung)