Vertrag zwischen Bischof Reinhard von Speyer und der Stadt Speyer, wonach ersterer für sich und seine Nachfolger auf den Zoll zu Udenheim und Husen (Rheinhausen), wie den Eisbruch und den Grün gegenüber dem Zollhaus, gegen Zahlung von 300 Gulden so lang verzichtet bis diese Summe rückerstattet wird, und verspricht, die von Speyer beim Zoll zu Langenbrücken und Rheinzabern nicht mehr als andere Leute zu beschweren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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