Bischof Erich von Paderborn und Osnabrück verpfändet mit Zustimmung des Domkapitels zu Paderborn Schloß und Wigbold Calenberg amtsweise an Johann Spiegel, Henriks Sohn, mit Bestimmung der Rechte und Pflichten für 1800 Goldgulden, wovon 200 Gulden für den Bau in beiden Schloßhäusern, vor allem für die Zwingermauern mit der Notpforte berechnet werden. SA des Ausstellers und des Domkapitels. Datum: am mandage na misericordias domini. US des Bischofs