Sepp Gruber aus Gomadingen, wegen wiederholten Wildfrevels etliche Zeit gef., aber aus dem Gefängnis ausgebrochen und außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde gegen Bezahlung einer Strafe von 10 fl wieder eingelassen und begnadigt, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben und im Forst keine Büchse mehr zu tragen, ferner die gen. 10 fl in zwei Raten zu je 5 fl auf Weihnachten (24. Dez.) und Georgi (23. Apr.) zu entrichten. Im Falle des Bruchs der Verschreibung soll die Obrigkeit das Recht haben, ihm die Augen ausstechen zu lassen.