Die in Untersuchungssachen wider Gottfried Naumann und Johann George Roßberg wegen gestohlenen Holzes aus kurfürstlichen Waldungen von der Landesregierung gegen das Geheime Finanzkollegium behauptete Meinung, dass, sobald in dergleichen Untersuchungssachen auf etwas peinliches erkannt worden, derselben die weitere Verfügung zustehe (Spezialvolumen des Meißener Kreises, Zivilsachen und Kriminalsachen)

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Sächsisches Staatsarchiv
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