Kaiser Friedrich III. belehnt den Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken mit den demselben von dessen Ahnherrn, dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken, zugefallenen Reichslehen, dem Schloß Kalsmund bei Wetzlar, der Vogtei über diese Reichsstadt, dem Schloß Gleiberg, dem Gericht in dem Hüttenberg, dem halben Dorf Linden, der Hälfte des Waldes Höhe bei Wiesbaden, einem Teil des Schlosses Kirchheim und den sogenannten Bolandenschen Lehen, erneuert ihm alle Freiheiten und Rechte und gewährt ihm das Privileg, daß er und seine Landeskinder vor kein fremdes Gericht, auch nicht vor das Reichshofgericht zu Rottweil, geladen werden können, unter der Verpflichtung, spätestens bis zum 18. Mai dieses Jahres zu Händen des Erzbischofs Hermann IV. von Köln den Lehnseid zu leisten.
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Kaiser Friedrich III. belehnt den Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken mit den demselben von dessen Ahnherrn, dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken, zugefallenen Reichslehen, dem Schloß Kalsmund bei Wetzlar, der Vogtei über diese Reichsstadt, dem Schloß Gleiberg, dem Gericht in dem Hüttenberg, dem halben Dorf Linden, der Hälfte des Waldes Höhe bei Wiesbaden, einem Teil des Schlosses Kirchheim und den sogenannten Bolandenschen Lehen, erneuert ihm alle Freiheiten und Rechte und gewährt ihm das Privileg, daß er und seine Landeskinder vor kein fremdes Gericht, auch nicht vor das Reichshofgericht zu Rottweil, geladen werden können, unter der Verpflichtung, spätestens bis zum 18. Mai dieses Jahres zu Händen des Erzbischofs Hermann IV. von Köln den Lehnseid zu leisten.
150, U 479
150 Fürstentum Nassau-Weilburg (Kernbestand)
Fürstentum Nassau-Weilburg (Kernbestand) >> 1 Urkunden >> 2 Passivlehnsurkunden >> vom Reich (1331-1791)
Linz, 1493 Januar 25
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel beschädigt; dabei Abschrift
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ
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