Kaiser Friedrich III. belehnt den Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken mit den demselben von dessen Ahnherrn, dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken, zugefallenen Reichslehen, dem Schloß Kalsmund bei Wetzlar, der Vogtei über diese Reichsstadt, dem Schloß Gleiberg, dem Gericht in dem Hüttenberg, dem halben Dorf Linden, der Hälfte des Waldes Höhe bei Wiesbaden, einem Teil des Schlosses Kirchheim und den sogenannten Bolandenschen Lehen, erneuert ihm alle Freiheiten und Rechte und gewährt ihm das Privileg, daß er und seine Landeskinder vor kein fremdes Gericht, auch nicht vor das Reichshofgericht zu Rottweil, geladen werden können, unter der Verpflichtung, spätestens bis zum 18. Mai dieses Jahres zu Händen des Erzbischofs Hermann IV. von Köln den Lehnseid zu leisten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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