Dr. jur. Wilhelm Vogler, Syndikus des Stifts Ellwangen, und Dr. jur. Marx Jakob Seefrid, Syndikus der Reichsstadt Nördlingen als von beiden Seiten erwählte Schlichter beurkunden, daß sie die Auseinandersetzungen zwischen der deutschordischen Gemeinde Gromberg und der gräflich oettingenschen Gemeinde Röttingen wegen Trieb, Hut und Blumenbesuch auf dem Bildwasen und dem Königsbühl nach Augenschein, Zeugenverhör und Hebung von Grenzsteinen durch folgendes Urteil beendet haben: 1) Recht der Gemeinde Gromberg auf Trieb, Hut und Weidebesuch auf dem Bildwasen zusammen mit der Gegenseite, jedoch innerhalb gen. Grenzen, 2) Recht der Gemeinde Röttingen auf den Zutrieb über die Markung Kapfenburg auf den Königsbühl und auf dortige Mithut, 3) Friedegebot unter Auferlegung einer Kaution und 4) Billigung der durch Röttingen vorgenommenen Pfändung. Die Unkosten beider Parteien werden gegeneinander aufgerechnet, beide erhalten eine Ausf. des Urteilsbriefs.