Die Schöffen des Hauptgerichts zu Jülich verweisen in dem Rechtsstreit zwischen Reinhard von Brachelen und Genossen einer- und dem Kapitel von Adalbert zu Aachen andererseits bezüglich des Testaments des verstorbenen Priesters Johann Loepgens zu St. Adalbert die Erstern mit ihren renovierten Ansprüchen auf die beweglichen Güter des Letztgenannten (die gereiden guederen) an das Gericht zu Aachen, wo dieselben gelegen, indem sie zugleich den von Reinhard von Brachelen auf die Güter von St. Adalbert zu Körrenzig gelegten Arrest außer Kraft setzen und die Gegenpartei das Kapitel zur Zahlung des Herrenrechts mit 7 ½ Schilling und der Gerichtskosten verurteilen. Papier ”Gegeuen under unssme scheffenn seereit siegell, uff frydach post Remigii, anno XVC unnd acht dryssich" Mit aufgedrückten Siegel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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