Kläger: Hans Sesemann, Bürger zu Hamburg, für seinen Bruder Conrad Sesemann, Kaufmann in Antwerpen (Beklagter).- Beklagter: Joachim Becker, Kaufmann in Antwerpen (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1566, 1575, 1582, 1589 et 1597) citationis ad reassumendum, nunc (1593 et 1603) executorialium; Einlassung auf eine Widerklage in einem Streit um einen Rechnungsrückstand aus einer Handlungsgesellschaft, um Schadensersatz wegen Aufkündigung der Gesellschaft und um die Bezahlung einer Obligation des Klägers für den Beklagten bei Rückgabe eines verpfändeten Gürtels aus Gold und Edelsteinen
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Kläger: Hans Sesemann, Bürger zu Hamburg, für seinen Bruder Conrad Sesemann, Kaufmann in Antwerpen (Beklagter).- Beklagter: Joachim Becker, Kaufmann in Antwerpen (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1566, 1575, 1582, 1589 et 1597) citationis ad reassumendum, nunc (1593 et 1603) executorialium; Einlassung auf eine Widerklage in einem Streit um einen Rechnungsrückstand aus einer Handlungsgesellschaft, um Schadensersatz wegen Aufkündigung der Gesellschaft und um die Bezahlung einer Obligation des Klägers für den Beklagten bei Rückgabe eines verpfändeten Gürtels aus Gold und Edelsteinen
211-2_S 62 Teil 2
S 62
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1552-1604
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Caspar Fichard (1560). Dr. Johann Vest (1569). Dr. Johann Augsburger (1575). Lt. Gabriel von Schwechenheim (1583). Lt. Jacob Streit (1589). Dr. Christodor Engelhardt (1597). Beklagter: Dr. Paul Haffner (1560). Dr. Jacob Sechel (1570). Dr. Christoph Behem (1577). Lt. Hartmann Kogmann (1589). Dr. Sigismund Haffner (1602).- Instanzen: 1. Obergericht 1557-1559. 2. Reichskammergericht 1560-1604.- Darin: Gesellschafter-Vertrag von 1552 zwischen dem Kläger, dem Beklagten, Matthäus Scharnekow, Bürger zu Hamburg, und Carsten Hermens, Bürger zu Amsterdam, sowie eine Obligation des Klägers für den Beklagten über 244 Pfund flämisch, Geschäftsbriefe, Abrechnungen der Gesellschafter, Auszüge aus ihren Kaufmannsbüchern und den Büchern des Nicolaus Nicolai in Brüssel, Geschäftspartner des Cord Sesemann, aus der Zeit 1552-1556; Kommissionsbericht von 1572 des Rats der Stadt Stade über die Erhebung von Beweismaterial; Kommissionsbericht von 1576 des Anton Hesehus, Senior des Domkapitels zu Bardowick, und des Benedikt Junker, Sekretär zu Bardowick, über die Befragung von Zeugen; Atteste und Zeugenaussagen von 1595 und 1597 zahlreicher Kaufleute in Antwerpen, Hamburg, Lübeck und Lüneburg über den Wert des Pfund flämisch; Promotorial- und Interzessionsschreiben des Kurfürsten von Brandenburg und des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg aus der Zeit 1592-1602; Quittung des Beklagten über den Empfang von Zahlungen des Klägers 1596; Aufstellung über Gerichtskosten 1555-1602.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11341 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ