Bischof Anno überträgt dem Stift Overnkirchen (Obernkirchen, Gft. Schaumburg) den bischöflichen Bann (Archidiakonatsjurisdiktion) über 9 Pfarren, wie das sein Vorgänger Wernher (Werner) beabsichtigt hatte, und bestätigt die in Bezug auf Obernkirchen und zwei andere Pfarreien von diesem schon bewirkte Übertragung.