Nikolaus von Lichtenstein, Kustos des Stifts Aschaffenburg und Inhaber des Präsentationsrechts für den Altar in der Kapelle St. Martin in Aschaffenburg, den derzeit Herr Winmar von Aschaffenburg innehat, beurkundet: Er hat Johann (Hennechin) Schorrer, Konrad Bodde und Gerhard, dem Sohn der Christine (Dyne), 2 Morgen Äcker in der Gemarkung des Dorfes Großwallstadt (Groszen Walstad) zu Erbrecht verliehen. Anlieger sind auf der einen Seite der junge Gerlach und auf der anderen Seite Johann (Henlin) Wikel mit Äckern. Die Beliehenen sollen die Äcker in Weinberge umwandeln. Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem kommenden 11. November (von sante Martins dag, der nehest komet), soll man die Weinberge unter sie aufteilen und jeder soll dann jährlich 1 Pfennig als Zins in den Hof geben, den der verstorbene Hartmann in der Wich von dem erwähnten Altar innehatte.
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Nikolaus von Lichtenstein, Kustos des Stifts Aschaffenburg und Inhaber des Präsentationsrechts für den Altar in der Kapelle St. Martin in Aschaffenburg, den derzeit Herr Winmar von Aschaffenburg innehat, beurkundet: Er hat Johann (Hennechin) Schorrer, Konrad Bodde und Gerhard, dem Sohn der Christine (Dyne), 2 Morgen Äcker in der Gemarkung des Dorfes Großwallstadt (Groszen Walstad) zu Erbrecht verliehen. Anlieger sind auf der einen Seite der junge Gerlach und auf der anderen Seite Johann (Henlin) Wikel mit Äckern. Die Beliehenen sollen die Äcker in Weinberge umwandeln. Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem kommenden 11. November (von sante Martins dag, der nehest komet), soll man die Weinberge unter sie aufteilen und jeder soll dann jährlich 1 Pfennig als Zins in den Hof geben, den der verstorbene Hartmann in der Wich von dem erwähnten Altar innehatte.
SSAA, StiftsA U 3310
StiftsA U Stiftsarchiv Urkunden
Stiftsarchiv Urkunden
1386 März 17
Archivale
Edition / Literatur: Schöffler: Urkundenbuch (Nr. 594)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
27.03.2025, 11:34 MEZ