David Göler von Ravensburg (Rabenspurg), Domscholaster, Martin Goßman und Oswald von Grumbach, alle Domherren zu Speyer, bekunden, dass sie im Streit zwischen den Vikaren der Königspfründen (regellpfründen) Lorenz Herdegen und Martin Pfister, letzterer Fabrikmeister des Domstifts und derzeit abwesend am kaiserlichen Hof, als Klägern einerseits und Philipp Kisteln von Dürkheim als Beklagten andererseits wegen des Weinzehnten in den "eckern, so zu wingarten worden sein, in den beyden bezircken Hungerhalden und Seitzenbach" zu Dühren (Dürn), wo die Kläger "pastores" und Zehntherren sind, mit Billigung von Dekan und Kapitel des Domstifts als "oberkeyt" der Königspfründen sub dato folgende Einigung vermittelt haben: Weil Philipp Kistel aus den strittigen Äckern früher in jedem dritten Jahr den halben Haferzehnt erhalten hat, soll er daraus künftig in jedem dritten Jahr auch den halben Weinzehnt erhalten. Zur Abgeltung seiner rückständigen Ansprüche wird dem Beklagten für den bevorstehenden Herbst die Hälfte des Weinzehnten zugestanden, dazu der im vergangenen Herbst von ihm beschlagnahmte Wein.