Hans Christoph Ott, Bürger zu Ulm, verkauft um 1050 fl rh dem Martin Weng zu Jungingen seinen daselbst gelegenen "erbgüetigen Hof", bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus, Hofreite, zwei Stadeln, Kotte, Garten und etlichen Jauchert Ackerlandes, Gehölzes und Egarten samt Gerechtigkeiten und sonstigem Zubehör. Das Gut zinst bzw. gültet dem Ulmer Wengenstift jährlich je 13 Imi Roggen und Hafer, 1 lb Heugeld, eine Henne und vier Hühner, die bei jedem Besitzerwechsel fälligen Laudemien betragen jeweils 10 fl rh Auf- und Abfahrtsgeld. Dem Stift sind außerdem gemäß dessen mit der Reichsstadt 1652 errichteten Rezess gewisse (nicht spezifizierte) niedergerichtliche Gebühren zu entrichten, ansonsten ist das Hofgut der Hohen Obrigkeit Ulms unterworfen. Der Verkäufer verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche, die er je an gen. Objekt gehabt hat, überträgt dasselbe, quittiert den Erhalt des Kaufpreises und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts.