Der Richter von Werden Johann von Titz und seine Frau Else machen bekannt, daß sie freiwillig verkauft haben an den Priester Dietrich Kurneman, seinen Erben und Bevollmächtigten (hantgetruwen) oder dem Inhaber dieser Urkunde eine Rente von vier Maltern harten Korns Werdener Maß aus den 15 Maltern Korn, die sie von dem Woesthove [Wuest-] zu Bredeney nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden haben. Die Verkäufer werden die vier Malter jährlich frei und unbeschwert an Dietrich liefern. Sie haben die Rente aufgelassen vor dem sitzenden gehegten Gericht zu Werden vor dem Drosten und derzeitigen Richter Jorien Asschebroick und den Schöffen Johann von Oisterwick, Dietrich Klepper, Gottschalk Kurneman, Hermann imme Kelre, Johann toe Borcken, Dietrich Loesken, mit Hand, Halm und Mund darauf verzichtet und rechte Währschaft gelobt. Zum Pfand haben sie gesetzt die Haupturkunde über die Rente von 15 Maltern Korn und sie den Schöffen zur Aufbewahrung übergeben. Bei Nichtbezahlung kann sich Dietrich direkt an der Hauptrente schadlos halten bzw. einen Gerichtsboten nehmen und den Woesthof oder einen anderen Besitz der Verkäufer mit Beschlag belegen. - Es siegelt der Aussteller, Abt Dietrich, von dem der Woesthof zu Lehen geht, Jorien Asschebroick und die Schöffen. - Gegeven ... Dusent vyrhundert achte ind sevenzich up s. Urbains dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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