Verhandlung der zur Meisterprüfung des Bäckers Johann Peter Hammer bestellten Prüfungskommission
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 6999
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 18 Zünfte Becken Nachträge
1830 August 13
Regest: Die vom Oberamt bestimmten Mitglieder (siehe Schriftstück vom 4. August 1830), als ausserordentliches Mitglied der vom Bewerber nach Art. 36 der Gewerbe-Ordnung erwählte Bäckermeister Johann Georg Holoch,
Vorsitzender Zunftobmann, Amtspfleger Zwissler.
1) Der Meisterrechtsbewerber hat zur Begründung seines Gesuchs um Erlassung der Meisterprobe 5 Zeugnisse (Beilagen zu dem Schriftstück vom 4. August 1830) übergeben, um dadurch zu beweisen, dass er 7 Jahre ununterbrochen auf der Bäckerprofession gearbeitet habe. Diese Zeugnisse sind jedoch nicht vollständig und bei näherer Untersuchung hat sich ergeben, dass Hammer nach beendigter Lehrzeit 2 Jahre in einer Mühle angestellt war und nachher nicht mehr 7 Jahre ununterbrochen auf der Bäckerprofession gearbeitet hat.
Da hienach die Bestimmungen des § 28 der Gewerbe-Ordnung hieher nicht anwendbar sind, so hat sich Hammer zu Erstehung einer förmlichen Meisterprobe bereit erklärt.
2) Die Kommission hat ihm den Auftrag gegeben, 9 verschiedene Gattungen von Brot, welche hier gewöhnlich gebacken werden, zu backen und zwar Müllerkuchen +), Hefenkuchen, Mutscheln, Mürbe Brezeln, Milchbrot, Weisse Wecken, gelbe Wecken, runde Kimmicher, Ruken-(Auszug)Brot.
Zu Verhütung fremder Beihilfe wurde er unter die Beaufsichtigung der Bäckermeister Eberhard Sauer und Joh. Georg Holoch gestellt.
3) Von den vorgelegten Brotgattungen wurden untadelhaft erfunden Hefenkuchen, Mutscheln, Milchbrot, weisse und gelbe Wecken.
4) Nicht ganz untadelhaft waren der Müllerkuchen +), mürbe Brezeln, Kimmicher, Rukenbrot.
(Anschlissend werden die Ausstellungen begründet und die Erklärungen Hammers dazu wiedergegeben.)
Die Prüfungskommission hat sich überzeugt, dass der Meisterrechtsbewerber Kenntnisse genug besitzt, um die Ausstellungen zu verbessern, wie denn überhaupt die entdeckten Mängel fast ausschliesslich Folge der warmen Witterung sind.
Hienach erkennt die Prüfungskommission einstimmig, dass Hammer eine mittelmässige Meisterprobe erstanden habe und dass ihm das Meisterrecht zu erteilen sein möchte.
Bei der Veranlassung kam weiter zur Sprache, dass neben den oben aufgeführten Brotarten von einem künftigen Meisterrechtsbewerber noch folgende Brote gebacken werden sollen: Laugenbrezeln, lange Kimmicher, Schäkenbrot (= ?).
Die Kommission hat sich vereinigt, diese Verabredung zum Beschluss zu erheben.
Der Zunftobmann: Amtspfleger Zwissler.
Die Prüfungskommission: Zunftobermeister Zwissler.
Lorenz Friedrich Lamparter.
Eberhard Elwert senior.
Eberhard Saur.
Joh. Georg Holoch.
Die Eröffnung des Erkenntnisses der Prüfungskommission
t. Joh. Peter Hammer. Reutlingen, 18. August 1830.
Das von Hammer nachgesuchte Meisterrecht kann erteilt werden.
Oberamt
Herbort, Actuar.
Vorsitzender Zunftobmann, Amtspfleger Zwissler.
1) Der Meisterrechtsbewerber hat zur Begründung seines Gesuchs um Erlassung der Meisterprobe 5 Zeugnisse (Beilagen zu dem Schriftstück vom 4. August 1830) übergeben, um dadurch zu beweisen, dass er 7 Jahre ununterbrochen auf der Bäckerprofession gearbeitet habe. Diese Zeugnisse sind jedoch nicht vollständig und bei näherer Untersuchung hat sich ergeben, dass Hammer nach beendigter Lehrzeit 2 Jahre in einer Mühle angestellt war und nachher nicht mehr 7 Jahre ununterbrochen auf der Bäckerprofession gearbeitet hat.
Da hienach die Bestimmungen des § 28 der Gewerbe-Ordnung hieher nicht anwendbar sind, so hat sich Hammer zu Erstehung einer förmlichen Meisterprobe bereit erklärt.
2) Die Kommission hat ihm den Auftrag gegeben, 9 verschiedene Gattungen von Brot, welche hier gewöhnlich gebacken werden, zu backen und zwar Müllerkuchen +), Hefenkuchen, Mutscheln, Mürbe Brezeln, Milchbrot, Weisse Wecken, gelbe Wecken, runde Kimmicher, Ruken-(Auszug)Brot.
Zu Verhütung fremder Beihilfe wurde er unter die Beaufsichtigung der Bäckermeister Eberhard Sauer und Joh. Georg Holoch gestellt.
3) Von den vorgelegten Brotgattungen wurden untadelhaft erfunden Hefenkuchen, Mutscheln, Milchbrot, weisse und gelbe Wecken.
4) Nicht ganz untadelhaft waren der Müllerkuchen +), mürbe Brezeln, Kimmicher, Rukenbrot.
(Anschlissend werden die Ausstellungen begründet und die Erklärungen Hammers dazu wiedergegeben.)
Die Prüfungskommission hat sich überzeugt, dass der Meisterrechtsbewerber Kenntnisse genug besitzt, um die Ausstellungen zu verbessern, wie denn überhaupt die entdeckten Mängel fast ausschliesslich Folge der warmen Witterung sind.
Hienach erkennt die Prüfungskommission einstimmig, dass Hammer eine mittelmässige Meisterprobe erstanden habe und dass ihm das Meisterrecht zu erteilen sein möchte.
Bei der Veranlassung kam weiter zur Sprache, dass neben den oben aufgeführten Brotarten von einem künftigen Meisterrechtsbewerber noch folgende Brote gebacken werden sollen: Laugenbrezeln, lange Kimmicher, Schäkenbrot (= ?).
Die Kommission hat sich vereinigt, diese Verabredung zum Beschluss zu erheben.
Der Zunftobmann: Amtspfleger Zwissler.
Die Prüfungskommission: Zunftobermeister Zwissler.
Lorenz Friedrich Lamparter.
Eberhard Elwert senior.
Eberhard Saur.
Joh. Georg Holoch.
Die Eröffnung des Erkenntnisses der Prüfungskommission
t. Joh. Peter Hammer. Reutlingen, 18. August 1830.
Das von Hammer nachgesuchte Meisterrecht kann erteilt werden.
Oberamt
Herbort, Actuar.
7 S. Text
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Reutlingen
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: = Kuchen von Mehl, Butter [Eiern] und Milch, 1 1/2 Schuh im Durchmesser und etwa 4 Zoll dick. Sie haben die Form eines Kammrads.
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: = Kuchen von Mehl, Butter [Eiern] und Milch, 1 1/2 Schuh im Durchmesser und etwa 4 Zoll dick. Sie haben die Form eines Kammrads.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ