Graf Johann von Nassau-Saarbrücken, als Vormund des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden, und Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken gestatten dem Abte Johann Holwein, der wegen des Verdachtes, das Kloster an den Landgrafen Philipp von Hessen verkaufen zu wollen, flüchtig geworden war, die Rückkehr in das Kloster gegen Ablegung des Gelöbnisses der Treue und heben die verhängte militärische Besetzung des Klosters Schönau auf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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