1536 Dez. 2 (Sa) Egnolf Roeder von Dirsburg, Meister, und der Rat zu Straßburg an Herrn Heinrich, Administrator des Stifts Worms, Propst und Herr zu Ellwangen, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern: Sein Schreiben wegen der Pfründen, die zu Straßburg im Papstmonat jetzt oder künftig ledig werden, und wegen des Arrests über jene Pfründe, die der Fürst seinem Hofkaplan verliehen hatte, haben sie erhalten. Sie haben bisher die Pfründen, die ja vor allem für kirchliche Zwecke bestimmt sind (als ain Gut, dz fürnemlich zu der Kirchn Dinst geordnet), nur beansprucht, um sie denen zugutekommen zu lassen, die jetzt schon oder nach ihrer Ausbildung für den Kirchendienst tauglich sind. Sie wollten also nicht dem Fürsten oder seinen Vorgängern Abbruch tun, sondern allein dem Übelstand (dem curthisanischn Proceß), daß Pfründen an Leute fallen, die der Kirche nichts nützen. Deshalb haben sie mit dem Domkapitel zu Straßburg den ihm bekannten Vertrag geschlossen. In der Hoffnung, er werde ihre Absichten unterstützen, bitten sie nochmals, er wolle die nächste in einem Papstmonat erledigte Pfründe, die er zu verleihen habe, einer von ihnen präsentierten und ernannten Person übertragen, die der Straßburger Kirche jetzt oder künftig dienlich ist. Sie werden dann den gegenüber dem fürstlichen Hofkaplan verfügten Arrest aufheben. Ausf. Perg. - 1 Pap.-Sg. aufgedr. - Rv.: Straßburgische Nirembergisch Missiffen und Handlung; Burgermeister und Rath der Statt Straßburg schreyben wegen eines vacirenten Canonicats daselbsten RSig.: Lad. 87 C; Lade 87 C No.. 2 /7 ASig.: B 397 Bü 172 No. 2

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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