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König Wenzel teilt den Markgrafen Bernhard und Rudolf mit, daß er auf die Klage des Grafen Johann d. J. von Sponheim Hans, Henslin und Peter Münch und Kuno von Kolbsheim in die Acht erklärt hat.
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König Wenzel teilt den Markgrafen Bernhard und Rudolf mit, daß er auf die Klage des Grafen Johann d. J. von Sponheim Hans, Henslin und Peter Münch und Kuno von Kolbsheim in die Acht erklärt hat.