Erzbischof Ferdinand von Köln, Bischof von Lüttich, genehmigt die eingerückte, unter dem 15. Januar 1644 zwischen Johann von Fraipont als Mandator des Kapitels vom heiligen Adalbert zu Aachen und Johann Clockier, Rektor der Pfarrkirche zu Olne, in Betreff der Kompetenz des Letzteren getroffene neue Übereinkunft, worin nach Darlegung des Verlaufs des Streits seit 1264 und der Sukzession Mehrbewilligungen des Kapitels, die Kompetenz zur Vermeidung aller fernern Uneinigkeit dahin fixiert wird, dass der Rektor zu seinem Unterhalt empfängt 1. Das Pfarrhaus zu Olne mit 2 1/2 Bönner zehntfreier Wiese und Gartenlands; 2. 100 Manipel oder Garben Stroh für die Bedachung des Viehstalls; 3. 1/2 Bönner Ackerland zu Surpirente und den kleinen Zehnten zu Falke; 4. Renten von 1 Goldgulden und 6-8 Talern, sowie 40 Müdden Spelz, teilweise aus der Stiftung der Pfarrkirche untergebene Hadelinuskapelle herrührend, außerdem den herkömmlichen Brotlieferungen; 5. Die Gebühren der kirchlichen Handlungen, Beerdigungen, Heiraten usw.; 6. Renten von 25 Müdden Spelz und 60 Brabanter Gulden: Ferner übernimmt das Kapitel für den Rektor die Zahlung aller Landessteuern und Auflagen und verpflichtet sich, die Kirche, einschließlich der Ornamente, in gutem baulichen Stand zu erhalten. (Die Vollmacht des Kapitels für den Kanoniker Calipt Poacius, Johann Herrn von Fraipont und Matthias Michaelis zu vorstehender Übereinkunft, Datum 1643, 25. Dezember ist gleichfalls inferiert). "Dedit in civitate nostra Leodiensi, anno a nativitate domini, Millesimo sexcentesimo quadringesimo quarto, mensis Martii die Decima nona"