Der Abt Otto Truchsess und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg sowie der Pfarrer zu Veitshöchheim (Sant Veyczhochem) Johannes von Wülfershausen (Wolffrichshuszen) beurkunden: Sie haben ihre Streitigkeiten wegen der Verteilung der Zehntgefälle, dem Widum der Pfarrkirche und der Verteilung der Opfergaben in der Pfarrkirche zu Veitshöchheim durch eine Schiedsspruch der Kanoniker des Stifts Haug in Würzburg Markward von Crailsheim (Krauelshem) und Iring Brendlin beilegen lassen. Beide Parteien verpflichten sich, den von diesen gefällten Schiedsspruch anzuerkennen und mit keinerlei rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Auf ihre Bitte fertigt der öffentliche Notar Heinrich [Merklin] darüber ein Notariatsinstrument an. Geben an dem nesten montag nach sant Syxt tag so man singet mit newem wein 1391. Aussteller: Kloster St. Stephan sowie Pfarrer zu Veitshöchheim. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg