Gräfin Esther zu Eberstein verzichtet aus Anlass ihrer Vermählung mit dem Grafen Ludwig Emich zu Leinigen und Rixingen, mit Rücksicht auf die ihr gewordene Mitgift von 4.000 fl., gegen ihren Vater Graf Johann Jakob zu Eberstein auf alle Ansprüche an die väterliche und brüderliche Erbschaft