Kriegsgericht Neubreisach (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 157
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Krieg >> XIV. (Badisches) Armeekorps >> Sonstige Formationen
1914-1922
Überlieferungsgeschichte
Nach der Verhängung des Kriegszustandes nahmen auf der Grundlage des preußischen Belagerungsgesetzes die Kriegsgerichte ihre Tätigkeit auf. Im Gegensatz zu den ordentlichen Kriegsgerichten, die den einzelnen Truppenteilen angegliedert und dort für die Übertretungen der Militärangehörigen zuständig waren, befassten sich die außerordentlichen Kriegsgerichte mit den Verfehlungen von Zivilpersonen gegen die militärischen Gesetze und Verordnungen.
Weitere Unterlagen der außerordentlichen Kriegsgerichte Neubreisach und Mülhausen befinden sich im Bestand 456 F 10.
Inhalt und Bewertung
Strafakten
Vorbemerkung: Mit der Verhängung des Kriegszustandes am 31. Juli 1914 und auf der Grundlage des § 11 des preußischen Belagerungsgesetzes aus dem Jahre 1851 nahmen auch im linksrheinischen Teil des Zuständigkeitsgebietes des XIV. Armeekorps außerordentliche Kriegsgerichte ihre Tätigkeit auf. Es waren dies die Kriegsgerichte in Neubreisach, Colmar und Mülhausen. Letzteres tagte bis Januar 1915 in Neubreisach, da Mülhausen zu Kriegsbeginn zeitweilig von französischen Truppen eingenommen war und lange Zeit ein erneuter Verstoß gegen die Stadt zu befürchten stand. Während die Ordentlichen Kriegsgerichte den einzelnen Truppenteilen angegliedert und dort für die Übertretungen und Verfehlungen der Militärpersonen zuständig waren, befaßten sich die Außerordentlichen Kriegsgerichte mit allen durch Zivilpersonen begangenen Übertretungen von militärischen Verordnungen und Vorschriften. Im Reichsland Elsaß-Lothringen kam der Tätigkeit der Außerordentlichen Kriegsgerichte eine besondere Bedeutung und Tragweite zu. Sie hatten es mit einer Bevölkerung zu tun, die in der öffentlichen Meinung des wilhelminischen Deutschland als national höchst unzuverlässig galt und der man mit unnachsichtiger Härte die Unzuverlässigkeiten austreiben wollte. Besonders energisch wurden daher die Delikte verfolgt, die unterden weiten Sammelbegriff der "deutschfeindlichen Gesinnung" fielen. Diese Gesinnungsjustiz, die auch den größten Teil des vorliegenden Bestandes umfasst, war es, die den Unwillen und den Hass der elsässischen Zivilbevölkerung auf die außerordentlichen Kriegsgerichte lenkten, zumal sich die dort tätigen Kriegsgerichtsräte in der Regel als wenig sensibel gegenüber den Empfindlichkeiten und Mentalitäten der elsässischen Bevölkerung erwiesen. Vorliegender Bestand gelangte 1965 aus dem Landgericht Freiburg in das dortige Staatsarchiv. Wie die Akten in das Landgericht kamen, in dem sie seit mindestens September 1919 lagerten, ist von hier aus nicht mehr zu klären. Im Zuge der Beständebereinigung zwischen dem Generallandesarchiv Karlsruhe und dem Staatsarchiv Freibug kam der 1981 durch Walter Dehnert geordnete und verzeichnete Bestand "Kriegsgericht Neubreisach" 1990 ins Generallandesarchiv und wurde hier als Bestand 456 F 157 der Beständegruppe 456 - XIV. (badisches) Armeekorps angegliedert. Gleichzeitig erfolgte die Umsignierung der Akten sowie die Übertragung der "handgestrickten" Titelaufnahmen auf die in der Zwischenzeit eingeführten landeseinheitlichen Erfassungsblätter für Strafakten. Diese Arbeit wurde im März 1990 vom Archivangestellten Wolfgang Müller unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Weitere Unterlagen der außerordentlichen Kriegsgerichte Neubreisach und Mülhausen befinden sich im Bestand 456 F 10. Das Repertorium wurde im Rahmen des MIDOSA-Projektes der Landesarchivverwaltung angefertigt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Karlsruhe, im März 1990 Kurt Hochstuhl
Nachtrag: Bei den im Jahr 1992 durchgeführten Abschlussarbeiten zum Beständeaustausch mit dem Staatsarchiv Freiburg gelangten weitere 8 Strafakten im Umfang von 0,2 m des Außerordentlichen Kriegsgerichts Neubreisach in das Generallandesarchiv. Sie wurdem dem vorliegenden Bestand angegliedert. Karlsruhe, im September 1993 Kurt Hochstuhl
Konversion: Im Jahr 2008 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Findmittel im Rahmen des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe in die neue Erschließungs-Software ScopeArchiv konvertiert. Die technische Durchführung des Gesamtprojektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" lag bei Herrn Guido Fögler, die Betreuung bei Alexander Hoffmann. Die redaktionelle Endbearbeitung der Online-Fassung übernahm der Unterzeichnende. Karlsruhe, im Januar 2009 Martin Stingl
Nach der Verhängung des Kriegszustandes nahmen auf der Grundlage des preußischen Belagerungsgesetzes die Kriegsgerichte ihre Tätigkeit auf. Im Gegensatz zu den ordentlichen Kriegsgerichten, die den einzelnen Truppenteilen angegliedert und dort für die Übertretungen der Militärangehörigen zuständig waren, befassten sich die außerordentlichen Kriegsgerichte mit den Verfehlungen von Zivilpersonen gegen die militärischen Gesetze und Verordnungen.
Weitere Unterlagen der außerordentlichen Kriegsgerichte Neubreisach und Mülhausen befinden sich im Bestand 456 F 10.
Inhalt und Bewertung
Strafakten
Vorbemerkung: Mit der Verhängung des Kriegszustandes am 31. Juli 1914 und auf der Grundlage des § 11 des preußischen Belagerungsgesetzes aus dem Jahre 1851 nahmen auch im linksrheinischen Teil des Zuständigkeitsgebietes des XIV. Armeekorps außerordentliche Kriegsgerichte ihre Tätigkeit auf. Es waren dies die Kriegsgerichte in Neubreisach, Colmar und Mülhausen. Letzteres tagte bis Januar 1915 in Neubreisach, da Mülhausen zu Kriegsbeginn zeitweilig von französischen Truppen eingenommen war und lange Zeit ein erneuter Verstoß gegen die Stadt zu befürchten stand. Während die Ordentlichen Kriegsgerichte den einzelnen Truppenteilen angegliedert und dort für die Übertretungen und Verfehlungen der Militärpersonen zuständig waren, befaßten sich die Außerordentlichen Kriegsgerichte mit allen durch Zivilpersonen begangenen Übertretungen von militärischen Verordnungen und Vorschriften. Im Reichsland Elsaß-Lothringen kam der Tätigkeit der Außerordentlichen Kriegsgerichte eine besondere Bedeutung und Tragweite zu. Sie hatten es mit einer Bevölkerung zu tun, die in der öffentlichen Meinung des wilhelminischen Deutschland als national höchst unzuverlässig galt und der man mit unnachsichtiger Härte die Unzuverlässigkeiten austreiben wollte. Besonders energisch wurden daher die Delikte verfolgt, die unterden weiten Sammelbegriff der "deutschfeindlichen Gesinnung" fielen. Diese Gesinnungsjustiz, die auch den größten Teil des vorliegenden Bestandes umfasst, war es, die den Unwillen und den Hass der elsässischen Zivilbevölkerung auf die außerordentlichen Kriegsgerichte lenkten, zumal sich die dort tätigen Kriegsgerichtsräte in der Regel als wenig sensibel gegenüber den Empfindlichkeiten und Mentalitäten der elsässischen Bevölkerung erwiesen. Vorliegender Bestand gelangte 1965 aus dem Landgericht Freiburg in das dortige Staatsarchiv. Wie die Akten in das Landgericht kamen, in dem sie seit mindestens September 1919 lagerten, ist von hier aus nicht mehr zu klären. Im Zuge der Beständebereinigung zwischen dem Generallandesarchiv Karlsruhe und dem Staatsarchiv Freibug kam der 1981 durch Walter Dehnert geordnete und verzeichnete Bestand "Kriegsgericht Neubreisach" 1990 ins Generallandesarchiv und wurde hier als Bestand 456 F 157 der Beständegruppe 456 - XIV. (badisches) Armeekorps angegliedert. Gleichzeitig erfolgte die Umsignierung der Akten sowie die Übertragung der "handgestrickten" Titelaufnahmen auf die in der Zwischenzeit eingeführten landeseinheitlichen Erfassungsblätter für Strafakten. Diese Arbeit wurde im März 1990 vom Archivangestellten Wolfgang Müller unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Weitere Unterlagen der außerordentlichen Kriegsgerichte Neubreisach und Mülhausen befinden sich im Bestand 456 F 10. Das Repertorium wurde im Rahmen des MIDOSA-Projektes der Landesarchivverwaltung angefertigt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Karlsruhe, im März 1990 Kurt Hochstuhl
Nachtrag: Bei den im Jahr 1992 durchgeführten Abschlussarbeiten zum Beständeaustausch mit dem Staatsarchiv Freiburg gelangten weitere 8 Strafakten im Umfang von 0,2 m des Außerordentlichen Kriegsgerichts Neubreisach in das Generallandesarchiv. Sie wurdem dem vorliegenden Bestand angegliedert. Karlsruhe, im September 1993 Kurt Hochstuhl
Konversion: Im Jahr 2008 wurden die Erschließungsdaten zum vorliegenden Findmittel im Rahmen des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe in die neue Erschließungs-Software ScopeArchiv konvertiert. Die technische Durchführung des Gesamtprojektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" lag bei Herrn Guido Fögler, die Betreuung bei Alexander Hoffmann. Die redaktionelle Endbearbeitung der Online-Fassung übernahm der Unterzeichnende. Karlsruhe, im Januar 2009 Martin Stingl
52 Archivalieneinheiten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ