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Hans Schönauer zu Schenaue im Gericht Dingolfing [Wildenschönau oder Heimlichschönau?] und seine Frau Anna übergeben ihrem Sohn Wolfgang ihre Hube zu Schenaue einschließlich des Ackers im Burgerfeld vor Dingolfing, wobei er seine Geschwister Wilhelm und Ursula, die von ihren Eltern bereits jeder 40 rheinische Gulden erhalten haben, mit jeweils 60 rheinischen Gulden abfinden muss. Seinen Eltern muss er neben der bereits bezahlten Summe jährlich, solange sie leben, 4 Metzen Weizen, 36 Metzen Korn, 6 Metzen Hafer Frontenhauser Maß, ein halbes Pfund schidn [?] und und einen Schober Haferstroh geben und für sie zwei Wiesenflecke und etliche kleine Äcker, die sie sich auf Leibrecht vorbehalten haben, bebauen sowie alle notwendigen Fuhren für sie verrichten.;. S: Hans Egckher zu Kapfing, Pfleger zu Dingolfing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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