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Der Edelknecht Konrad von Rottenbauer (Rottenbur) und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg einen Hof, ein Haus, einen Hausanteil, eine Hofstatt und Feldgüter in Dorf und Gemarkung Versbach (Verspach). Sie haben dafür von den Käufern 55 Pfund Heller erhalten, die sie zum Rückkauf ihres Hofes in Rupprechtshausen (Ruprehtzhusen) verwendet haben. Die Verkäufer setzen die Käufer in den Besitz der verkauften Güter und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellen sie dem Kloster die Edelknechte Weiprecht Horant, Volker von Thüngersheim und Andreas, den Sohn des Ritters Andreas Zobel von Heidingsfeld (Heitingesuelt), als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in der Stadt Würzburg. Da die verkauften Güter Elisabeth von Rottenbauer von ihrem ersten Ehemann Johannes von Isenburg als Morgengabe übergeben wurden, gibt sie durch einen dem Landrichter des Würzburger Bischofs Otto [von Wolfskeel] Heinrich von Reinstein geleisteten Eid ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Verkauf und verzichtet auf alle ihre Rechte an den Gütern. Dafür hat ihr ihr Ehemann den ausgelösten Hof in Rupprechtshausen als Ersatz zugewiesen. Datum 1338 in crastino Purificacionis sancte Marie virginis gloriose. Zeugen: Die Ritter Engelhard Fende und Konrad vom Turm sowie der Kleriker Heinrich Höchstädter von Donauwörth (Werdea). Aussteller: Konrad von Rottenbauer und seine Ehefrau Elisabeth. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der Edelknecht Konrad von Rottenbauer (Rottenbur) und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg einen Hof, ein Haus, einen Hausanteil, eine Hofstatt und Feldgüter in Dorf und Gemarkung Versbach (Verspach). Sie haben dafür von den Käufern 55 Pfund Heller erhalten, die sie zum Rückkauf ihres Hofes in Rupprechtshausen (Ruprehtzhusen) verwendet haben. Die Verkäufer setzen die Käufer in den Besitz der verkauften Güter und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellen sie dem Kloster die Edelknechte Weiprecht Horant, Volker von Thüngersheim und Andreas, den Sohn des Ritters Andreas Zobel von Heidingsfeld (Heitingesuelt), als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in der Stadt Würzburg. Da die verkauften Güter Elisabeth von Rottenbauer von ihrem ersten Ehemann Johannes von Isenburg als Morgengabe übergeben wurden, gibt sie durch einen dem Landrichter des Würzburger Bischofs Otto [von Wolfskeel] Heinrich von Reinstein geleisteten Eid ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Verkauf und verzichtet auf alle ihre Rechte an den Gütern. Dafür hat ihr ihr Ehemann den ausgelösten Hof in Rupprechtshausen als Ersatz zugewiesen. Datum 1338 in crastino Purificacionis sancte Marie virginis gloriose. Zeugen: Die Ritter Engelhard Fende und Konrad vom Turm sowie der Kleriker Heinrich Höchstädter von Donauwörth (Werdea). Aussteller: Konrad von Rottenbauer und seine Ehefrau Elisabeth. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der Edelknecht Konrad von Rottenbauer (Rottenbur) und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg einen Hof, ein Haus, einen Hausanteil, eine Hofstatt und Feldgüter in Dorf und Gemarkung Versbach (Verspach). Sie haben dafür von den Käufern 55 Pfund Heller erhalten, die sie zum Rückkauf ihres Hofes in Rupprechtshausen (Ruprehtzhusen) verwendet haben. Die Verkäufer setzen die Käufer in den Besitz der verkauften Güter und übernehmen die Gewährleistung für den Verkauf. Dafür stellen sie dem Kloster die Edelknechte Weiprecht Horant, Volker von Thüngersheim und Andreas, den Sohn des Ritters Andreas Zobel von Heidingsfeld (Heitingesuelt), als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in der Stadt Würzburg. Da die verkauften Güter Elisabeth von Rottenbauer von ihrem ersten Ehemann Johannes von Isenburg als Morgengabe übergeben wurden, gibt sie durch einen dem Landrichter des Würzburger Bischofs Otto [von Wolfskeel] Heinrich von Reinstein geleisteten Eid ausdrücklich ihre Zustimmung zu dem Verkauf und verzichtet auf alle ihre Rechte an den Gütern. Dafür hat ihr ihr Ehemann den ausgelösten Hof in Rupprechtshausen als Ersatz zugewiesen. Datum 1338 in crastino Purificacionis sancte Marie virginis gloriose. Zeugen: Die Ritter Engelhard Fende und Konrad vom Turm sowie der Kleriker Heinrich Höchstädter von Donauwörth (Werdea). Aussteller: Konrad von Rottenbauer und seine Ehefrau Elisabeth. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 148
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 108; Würzburger Urkunden 6837
Registratursignatur/AZ: T (15. Jh.); 16 (16. Jh.); 4 (18. Jh.); 998 (18. Jh.); § 1 n 1 (18. Jh.); L 20 N 5 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 1, Nr. 402 S. 462 - 465
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (14., 15. u. 17./18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Offizial; an Pergamentstreifen anhängend, besch. S 2: Heinrich von Reinstein; an Pergamentstreifen anhängend, leicht besch.
Rottenbauer, Konrad von, Rimpar
Rottenbauer, Elisabeth von, Rimpar
Medebrunner, Konrad, Versbach
Zolhart, Walter, Versbach
Zolhart, Johannes, Versbach
Helmerichin, die, Versbach
Eußenheim, Heinrich von
Rieden, Eberhard von
Willemut, N., Versbach
Buchheim, Berthold, Versbach
Rittersfrau, die, Versbach
Lobelin, N. Versbach
Billung, Heinrich, Versbach
Steigerwald, N., Versbach
Höchheim, Wolzo von, Versbach
Herolt, Heinrich, Versbach
Ginolf, Rüdiger, Versbach
Sterz, Albert, Versbach
Hiltprant, Hermann, Versbach
Horand, Weiprecht
Thüngersheim, Volker von
Zobel von Heidingsfeld, Andreas d. Ä.
Zobel von Heidingsfeld, Andreas d. J.
Isenburg, Johannes von
Reinstein, Heinrich von, Würzburg, Domherr und Landrichter
Wolfskeel, Otto von, Würzburg, Bischof
Fende, Engelhard
Turm, Konrad vom
Höchstädter von Donauwörth, Heinrich, Kleriker
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.