Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Borken bekunden, daß Johann Bruggeneill und Ehefrau Anna, Bürger zu Borken, dem Domdechanten und Kapitel zu Münster eine Rente von 5 rheinischen Goldgulden für 100 Goldgulden aus ihrem Haus in der Mollenstrate zwischen den Häusern des Jurgen Bruggeneill und Gerdt Schutschodt und aus 10 Scheffeln Saatland bei St. Anthonius Häuschen vor der Mollenporten, sowie aus 8 Scheffel Saatland vor der Venneporten bei der alten Windmühle, aus 5 Scheffel Saatland vor der Venneporten beim Land des Hermen Wynen, aus 2 Häusern in Borken zwischen Debelt Mesmekers und Clawes Kremers Häuschen, aus 10 Scheffel Roggenrente aus Smeddynck zu Heyden verkauft haben, wofür sich Jürgen Bruggeneill und Johann Spaniers, Gerdes Sohn, Bürger zu Borken, verbürgen. Ankündigung des Stadtsiegels. Up sunte Nicolaus avendt des hilligen bysschops.
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