Bertold Bysscopinck (Bischopinck), bischöflich-münsterischer Richter binnen Münster, bezeugt, dass Diderick Vegesack, Bürger zu Münster, vor Gericht erschienen ist und angab, dass er vor einiger Zeit eine jährliche Rente in Höhe von einer Mark Geldes von Johann Wernynge und dessen Ehefrau Alken, Bürger zu Münster, aus deren Hsu gelegen in Münster by deme Broyele gegen Hermanns Haus Nördlich des Kirchspiels Überwasser zwischen den Häusern des weiland Johann des Volen und Hermanns van Morde, an Ida von Hövel, Priorin, Hildburch Valke, Klostersche,Grete von Ascheberg, Kellnerin, und sämtliche Konventualjungfern des Stifts Überwasser binnen münster verkauft hat. Die jährliche Rente wird an zwei Terminen, nämlich auf Hl. Hochzeit zu Paschen und St. Michaelstag zu je einer halben Mark Geldes ausgezahlt. Wahrbürgen sind Johann Diderick und Johann Paterdinck, bürger zu Münster Siegelankündigung des Ausstellers M° CCCCLIX° in vigilia omnium sanctorum