Vor dem Offizial zu Münster bekundet Godert Cleyvorn, Kirchherr zu Roxler, mit Hermann Schulte to Roxler gemäß inserierter Urkunde von 1466 Februar 28 einen Rücktausch vorgenommen zu haben, und gelobt die Einhaltung dieses Vertrages. Siegelankündigung des Offizials. Zeugen: Henricus Plumper, Hinricus Halteren. Feria sexta post festum apostolorum Petri et Pauli. Darin inseriert: 1466 Feb. 28 Johannes Pentlinck, Domherr zu Münster und Besitzer des Hofes und Amts zu Roxler, und Gerlich van Wullen de olde, Verwahrer des Hofs und Amts, bekunden, daß früher ein Tausch zwischen dem verstorbenen Herman tor Eere, Kirchherr zu Roxler, und dem verstorbenen Hinrik Schulte wegen der Windmühle mit Berg und eines Kampes zu Roxler stattgefunden hat, und daß dieser Tausch mit Zustimmung des jetzigen Kirchherrn Goderd Cleyvorn und Hermann Schulte rückgängig gemacht worden ist, sodaß der Kirchherr eine Mühle auf dem Berge zimmern lassen kann und Hermann ihm dazu das Eisenwerk aus der verbrannten Mühle ausliefern soll. Der Kirchherr soll dafür nach 7 Jahren den Kamp, der für die Mühle gegeben worden war, an den Schulten zurückgeben. Siegelankündigung der beiden Aussteller. Zeugen: Herr Herman van der Reke, Herr Herman Pronynck. Feria quinta post Invocavit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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