Jakob von Fleckenstein, Unterlandvogt im Elsass, schlichtet Streitigkeiten zwischen Graf Philipp von Hanau, den Brüdern Reinhard und Simon Wecker, Grafen zu Zweibrücken, alle drei Herren zu Lichtenberg, einer- sowie Graf Georg von Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Ochsenstein, andererseits wegen einer Pfandschaftslösung. Diese betrifft die Dörfer Reitweiler (Ratwyler) und Gimbrett (Ihenbrecht), das halbe Dorf Durningen, das Schloss Hohenfels mitsamt Wäldern, das halbe Dorf Dambach mit Zugehör, die Kastvogtei an Wein und Korn der Domherren zu Neuweiler (thumhern zu Newwiler) und die Klosterfrauen zu Graufthal (Crafftall). Alles aus der Pfandschaft sollte den Lichtenbergern zustehen, wie es Graf Georgs Vater Heinrich von Bitsch (+) als Pfand innegehabt hat. Nach Anrufung des kaiserlichen Kammergerichts, Urteil und Forderungen von Graf Heinrich (+) wegen der Dörfer Geudertheim (Geidertheim) und Eckwersheim (Eckuerßheym) hat der Unterlandvogt wie folgt entschieden: Georg soll den Lichtenbergern für den Pfandschilling, Nutzungen, Erträge, Kosten und Schäden 220 rheinische Gulden binnen drei Jahren geben, die von den 300 Gulden Reichssteuer zu Weißenburg abgehen sollen, über die ein anderer Vertrag aufgerichtet wurde. Er soll je zu St. Martin [= 11.11.] 73 Gulden 3 Schilling und 6 Pfennig Straßburger Münze zahlen. Dann soll er nichts mehr pflichtig sein. Ausgenommen sind Graf Georgs Behausung zu Reitweiler in- und außerhalb des Kirchhofs mit Zugehörde und alles, was Heinrich außerhalb der Pfandschaft gebraucht hat. Dies soll Georg den Lichtenbergern erblich als Eigengut übergeben, was er mit diesem Brief auch tut. Sollte Georg säumig werden, dürfen die Lichtenberger dessen Güter, Lehen oder Eigengut, beschlagnahmen. Damit sind auch Georgs Forderungen wegen der zwei Dörfer Geudertheim und Eckwersheim geschlichtet und aufgehoben, sodass keine Seite mehr Forderungen an die andere hat. Dazu soll Georg die Bewilligung des Bischofs von Metz binnen Jahresfrist erlangen. Alle diesbezüglich erlangten Urteile und Prozesse sind nichtig. Georg soll dazugehörige Briefe, Register, Kopien und Rodel den Lichtenbergern mit übergeben. Zukünftig aufgefundene Schriftstücke, die dagegen sprechen, sind nichtig. Die Grafen Philipp, Reinhard, Simon Wecker und Georg beurkunden ihre Zustimmung. Reinhard siegelt für sich und seinen Bruder, der derzeit noch kein Siegel hat. Für Georg, der derzeit ebenfalls noch kein Siegel hat, siegelt Kurfürst Philipp von der Pfalz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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