Lienhard Lendlin, Alter Kustos und Guardian [des Franziskanerklosters] zu Schwäbisch Hall, Inhaber einer durch den gegenwärtigen Guardian und den Konvent ausgestellten Schuldverschreibung über 50 fl, laut der jeweils eine Hälfte der Schuldsumme an Cathedra Petri (22. Februar) 1525 und 1526 an ihn zurückgezahlt werden muss, ändert diese Bestimmung dahingehend ab, dass im Fall seines vorzeitigen Todes der dann noch ausstehende Rest, es sei der halbe oder gar der ganze Betrag, wie auch sein sonstiges Vermögen seinem Gotteshaus zufallen soll, doch behält er sich vor, seine Habe ggf. auch anderweitig nach seinem "willen vnd wolgefallen" zu vererben.