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Die Abführung der mit jährlich 15.000 fl. zu bezahlenden Interessen von dem von Baden-Durlach zur Wiedereinlösung des Oberamts Boxberg aufgenommenen Kapital ad 300.000 fl., sowie die Herabminderung der Schätzung des Oberamts Boxberg.
Die Abführung der mit jährlich 15.000 fl. zu bezahlenden Interessen von dem von Baden-Durlach zur Wiedereinlösung des Oberamts Boxberg aufgenommenen Kapital ad 300.000 fl., sowie die Herabminderung der Schätzung des Oberamts Boxberg.