Martin Pleibeinweil zu Dünzling (Tunzling) bestätigt, dass Konrad [Pebenhauser], Abt von St. Emmeram, ihm das klösterliche Gut genant das vorstlehen zusammen mit dem mitterholtz zu Dünzling zu Erbrecht verliehen hat und nun auf dem Gut ein Haus bauen werde. S: Bertold Starzhauser, Richter zu Abensberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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