Ritter Kitzin der Rüß ("Russe") stiftet zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil eine Jahrzeit mit Vigil, Seelenvesper und Seelenmesse. Dazu übergibt er dem Kloster Kirchheim eine jährliche Gült von 1 lb 16 1/2 ß h, 7 Herbsthühnern (oder je 3 bzw. 4 h pro Huhn) und 1 Fastnachthuhn (oder 6 h) aus einem Gut, einem Haus, einem Häuslein und einem Garten zu Kirchheim. Von der Gült soll jede Klosterfrau 6 h und die drei Kapläne je 1 ß h erhalten. An den Unser-Frauen-Altar im Kloster gehen 1 Maß Wein um 6 h und 1 Brot. Wenn die Jahrzeit nicht bestimmungsgemäß begangen wird, fallen die Einkünfte an die Kapläne der Martinskirche zu Kirchheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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