1.) Gericht und Kirchlehen zu Dillich [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) der Teil des Gerichts Nieder-Ohmen [Ortsteil der Gem....
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Urk. 14, 14773
A I u, Stift St. Stephan Mainz sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Lehen von dem St. Stephans Stifte zu Mainz, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Passivlehen >> Mainz, Stift St. Stephan
1430 Juni 29
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Gericht und Kirchlehen zu Dillich [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) der Teil des Gerichts Nieder-Ohmen [Ortsteil der Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], der dem Stift St. Stephan in Mainz gehört, und die in diesem Gericht gelegenen Dörfer und Wüstungen, nämlich Atzenhain [Ortsteil der Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], Lumda [Stadtteil von Grünberg, Lkr. Gießen], Schönborn [Wüstung auf der Gemarkung Bernsfeld, Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], Bernsfeld [Ortsteil der Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], Pferdsbach [Wüstung auf der Gemarkung Bernsfeld, Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], Königsaasen [Gehöftgruppe auf der Gemarkung Nieder-Ohmen, Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], Ransbach [Wüstung auf der Gemarkung Nieder-Ohmen, Gem. Mücke, Vogelsbergkr.], Wadenhausen [Wüstung/Mühle auf der Gemarkung Groß-Eichen, Gem. Mücke, Vogelsbergkr.]; dazu alle Zehnten in den genannten Dörfern und Wüstungen, auch 52 Hufen und 52 Fastnachtshühner sowie Vogtleute und andere dortige Eigenleute des Stifts St. Stephan; dazu Fischerei, Zinse und Gülten in den genannten Dörfern und Wüstungen; 3.) das Kirchlehen zu Nieder-Ohmen; 4.) der Wald (Antczinberg); 5.) der Fronhof zu Nieder-Ohmen und was dazu gehört; 6.) der Hof zu [Grünberg] [Stadt, Lkr. Gießen] und der gegenüber dem Hof gelegene Garten, den (Swenkebein) innehatte; 7.) die Vogtei zu Ebsdorf [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mit den dortigen Zehnten; 8.) die Zehnten in den Dörfern Wermertshausen [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Udenhausen [Wüstung auf der Gemarkung Roßberg, Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Roßberg [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Dreihausen [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf] (Husen und auch Husen), Mölln [Weiler auf der Gemarkung Heskem, Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Heskem [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Leidenhofen [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Hachborn [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Bortshausen [Stadtteil von Marburg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und Beltershausen [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 9.) die Güter zu Vers [heute Kirchvers, Ortsteil der Gem. Lohra, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 10.) die Wüstung Buttelhausen [Wüstung, Gemarkung unbekannt, Stadt Wetter (Hessen), Lkr. Marburg-Biedenkopf] und was dazu gehört; 11.) alle Zinse des Stifts St. Stephan in den Dörfern Ebsdorf, Amönau [Stadtteil von Wetter (Hessen), Lkr. Marburg-Biedenkopf], Asphe [Niederasphe, Ortsteil der Gem. Münchhausen, Lkr. Marburg-Biedenkopf], Münchhausen [Gem., Lkr. Marburg-Biedenkopf], Wollmar [Ortsteil der Gem. Münchhausen, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 12.) die Zinse vom Zehnt zu Kernbach [Ortsteil der Gem. Lahntal, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 13.) die Zinse vom Doppelstein-Gut zu Schröck [Stadtteil von Marburg, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 14.) die Zinse zu Beltershausen; 15.) die Zinse vom [Sibodden-Gut] zu Wetter [Wetter (Hessen), Stadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 16.) die Zinse und Gülten vom Hufengut zu Wittelsberg [Ortsteil der Gem. Ebsdorfer Grund, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 17.) ausgenommen sind fünf Mark Marburger Währung, die das Stift St. Stephan und der Scholaster des Stifts vom Kloster Hachborn erhalten; 18.) ausgenommen sind außerdem die Rechte des Propstes von St. Stephan betreffend das geistliche Gericht und den Send in den drei Stühlen Amöneburg, Kesterburg und Arfeld. Die Belehnung gilt zeitlebens des 1430 Belehnten. Der 1430 Belehnte zahlt dem Stift St. Stephan im Gegenzug zur Belehnung jährlich 250 Schillinge Turnosen aus den Städten Marburg und Alsfeld - Marburg 130 und Alsfeld 120 Schillinge -, die in der Fastenmesse in der Stadt Frankfurt zu zahlen sind. Der Belehnte verspricht den Chorherren des Stifts St. Stephan Geleit und Schutz in seinem Land.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kapitel des Kollegiatstifts St. Stephan in Mainz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kapitel des Kollegiatstifts St. Stephan in Mainz
Belehnte/r: Ludwig [I.] Landgraf von Hessen
Die Urkunde ist beschädigt und auf Pappe aufgezogen. Teile des Textes sind nicht mehr lesbar. Die nicht mehr vorhandenen Teile des Textes sind im Regest in eckige Klammern gesetzt.
Die Urkunde ist beschädigt und auf Pappe aufgezogen. Teile des Textes sind nicht mehr lesbar. Die nicht mehr vorhandenen Teile des Textes sind im Regest in eckige Klammern gesetzt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ