König Friedrich III. bestätigt die inserierte Ordnung für die Stadt Kaiserslautern (Keisers Lutern), die Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach als Vormund für seinen Neffen Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz unter Hinzunahme pfälzischer Räte aufgerichtet hat. Die Stadt hat Kurfürst Ludwig als Pfandschaft des Reiches inne. Der Aussteller befiehlt ihre Beachtung bei schwerer Ungnade und Pön von 20 Mark lötigen Goldes, zu zahlen hälftig an die königliche Kammer und an den Pfalzgrafen für die Zeit der Pfandschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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