1524 Mai 12 (Do nach Exaudi) Andreas Gewß, Kaplan der St. Nikolaus-Kapelle zu Sechtenhausen im Bistum Augsburg, bekundet: Die Gemeinde daselbst hat angesichts des geringen Einkommens seiner Pfründe ihm mit seiner Einwilligung für einige Jahre die Pfarrvikarie (die Vicarey unnd Pfarr) Unterschneidheim übertragen, damit aus den [solange nicht beanspruchten] Kaplaneigefällen zu Sechtenhausen Güter zur besseren Ausstattung der dortigen Kaplaneipfründe erworben werden könnten. Mit Zustimmung der Gemeinde Sechtenhausen hat er um 60 fl rh Landswährung Güter in Sechtenhauser Flur und Zehnt, insgesamt 4 Morgen Acker in gen. Lagen, zum Nutzen der Kaplanei erkauft, die nunmehr deren ewiges Eigentum sind. Ein Verkauf dieser Güter ist nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Sr.: Christoph von Horkheim, Pfleger zu Baldern Ausf. Perg. - 1 Sg. - Rv. - 1 Beil.: Abschr. Pap. des 18. Jh. mit Rv.: daß Original ist beym Ambt. Eingetragen Prov.: Vogteiamt Schneidheim RSig.: Gg; Abschr.: N. 4 [korrigiert aus: 8] ASig.: Bü 21; 232

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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