Schultheiß Cuntz und zehn Schöffen zu Wiesbaden beurkunden, daß der Mainzer Bürger Petermann zum Schaden dem Kloster Altenmünster zu Mainz eine Rente auf benannte Güter in und bei Wiesbaden zu einem Seelgerät gibt; falls die Nonnen die Rente nicht gleichmäßig unter sich verteilen, soll sie zu gleichen Bedingungen an das Kloster Klarenthal (Nuwesclostir) fallen. Siegler: Aussteller mit dem Siegel der Stadt Wiesbaden.