Zwischen Abt Konrad [Reutter] und dem Konvent des Zisterzienserklosters Kaisheim ("Kaißhain") [Lkr. Donau-Ries] auf der einen Seite sowie den Pflegern Ulrich Löw ("Lay") und Hieronimus Schleicher des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf der anderen Seite ist es zu Streitigkeiten über zwei Zehnten auf dem Altenbuch und dem Haghul bei dem Weiler Aichen [Gde. Nellingen/Alb-Donau-Kreis] gekommen. Bisher haben die Spitalpfleger als Patronatsherren der Pfarrkirche in Nellingen [Alb-Donau-Kreis] die Hälfte dieser Zehnten eingezogen. Das Kloster Kaisheim hat dagegen protestiert und ihnen lediglich ein Drittel der Zehnten zugestanden. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, haben sich beide Parteien geeinigt, den Streit von einem Schiedsgericht bestehend aus dem Ulmer Altbürgermeister Georg Besserer, dem Ulmer Richter Daniel Schleicher, dem Richter zu Kaisheim Georg Klein und dem Kastner zu Weißenhorn ("Wissennhorn") [Lkr. Neu-Ulm] Philipp Gugel entscheiden zu lassen. Diese bestimmen nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel, dass von dem Zehnten auf dem Altenbuch zwei Drittel dem Kloster Kaisheim und ein Drittel dem Spital, von dem Zehnten auf dem Haghul dagegen zwei Drittel dem Spital und ein Drittel dem Kloster Kaisheim zustehen sollen. Beide Parteien haben diesen Schiedsspruch angenommen.