Anna Dorothea, Äbtissin des Stifts Quedlinburg, geb. Prinzessin von Sachsen-Weimar, stellt mit Bewilligung des Kapitels einen Lehnbrief für Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen aus, durch den sie dessen Leibes- und Lehnserben sowie denjenigen, auf welche nach der zwischen den Häusern Sachsen und Hessen aufgerichteten Erbverbrüderung die Sukzession fallen wird, das Haus Herzberg [am Harz] mit Zubehör zu Lehn reicht, wie es die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg zu Lehen gehabt hatten. Es werden weitere Personen genannt.