Wolf von Vellberg bekundet, dass er seinem Diener Blesius Berkman die bei Schneckenweiler und Merkelbach gelegenen Stockwiesen samt Zugehörungen und Nutzungen erblich verliehen hat. Die jährlich zu Michaelis [= 29. September] davon geschuldete Herrengült beläuft sich auf 20 Schilling Heller, den Schilling zu 6 Hällischen Pfennigen. Im Fall eines Verkaufs soll die Wiese vor dem Aussteller "uffgegeben, auch bestanden und mit dem besten gelt und hantlon, als von zehen guldin ain gulden, geben und gehalten werden nach altem härkomen".