Brigitta, Witwe des Heinz Kümelman zu Wachbach (Wachbacher) unterwirft sich, ihre Hofreite und ihr Haus, das zwischen den Häusern des Bastian Fluerer und Hans Beder liegt, auf Rat des Lorenz Kumelman zu Hachtel (Haichtal), Marcus Rester und Hans Rigel, beide zu Lillstadt (Lulstat), Wendel Ziemen zu Wachbach und Hans Dilling zu Hollenbach (Holenbache) der Vogtei und Gerichtsbarkeit des Deutschen Ordens und dessen Haus zu Mergentheim (Mergenthaim) und schwört Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, den Geboten und Verboten des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, des genannten Komtur und des Hauses Mergentheim als ihrer Herrschaft zu gehorchen und in des Ordens Gericht zu Stuppach Recht zu nehmen und zu geben. In dem zuvor durch Georg von Rosenberg, Daniel Trautwein, Amtmann zu Boxberg (Boxperg), und Johann Heber, hohenlohischer (hohenloscher) Sekretär) vermittelten Einigungsvertrag zwischen Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim) zu Wachbach war festgestellt worden, daß es sich bei besagtem Gut des Heinz Kumel[man] (Kumelhaintz) um ein freies Gut handelt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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