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Strafsache gegen die Bäuerin Marie Rathgeb von Halden wegen Verletzung der Milch- und Butterablieferungspflicht
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Zeit: 1919-1920
Ort: Halden
Urteil: Gefängnisstrafe von 5 Tagen und Geldstrafe von 2.000,- Mark
Darin: Berufungsurteil des Landgerichts Ellwangen (Qu. 13)