Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, Bischof Reinhard I. von Worms und Bischof Matthias von Speyer bekunden, dass sie in der Streitsache zwischen Erzbischof Ruprecht von Köln einerseits und dem Dekan und Domkapitel zu Würzburg andererseits um die Verwehrung von Frucht- und Weingefällen einen gütlichen Entscheid herbeiführen wollen. An Schäden aus der Zeit, als Ruprecht noch Dompropst zu Würzburg war, reklamiert dieser 600 Gulden aus Gütern der Dompropstei, nachdem sein Kasten aufgebrochen worden sei, auch wegen Missernten und jüngerer Kriegsereignisse, weiterer entgangener Einnahmen aus dem verpfändeten Zehnt im Banzgau (im Banczgewe) sowie aus dem von ihm um 900 Gulden erworbenen Zehnt zu "Güneczheim" [Gnötzheim?]. Das Domkapitel erwidert, dass sie nichts entwehrt hätten, sondern von Ruprecht mit päpstlichen Prozessen vor einem nicht zuständigen Richter beschwert worden und deswegen zu merklichen Schäden und Kosten gelangt seien. Vor den Ausstellern sind Georg Heßler, Kanzler, und Dietrich von Sickingen, als Bevollmächtigte Erzbischof Ruprechts, Georg von Ellrichshausen und Kilian von Bibra als jene des Domkapitels erschienen. Die Aussteller verkünden, dass beide Parteien ihnen die Sache zur Herbeiführung einer Rachtung angestellt haben und diese dafür alle anderen Prozesse, Appellationen und Gerichtsgänge vor Dritten, insbesondere vor dem päpstlichen Hofe, einstellen und darauf verzichten sollen.