Kurfürst Philipp von der Pfalz trifft im Streit zwischen Philipp Sinolt (Synolt) einer- und Philipp Gans von Otzberg anderseits sowie im Streit zwischen Peter, dem Sohn Philipp Sinolts, einer- und Philipp Gans andererseits, aufgrund von gegenseitigen Äußerungen eine Entscheidung, nachdem die pfalzgräflichen Räte - der Hofmeister Blicker Landschad, der Marschall Erkinger von Rodenstein, der Unterlandvogt im Elsass, Ritter Götz von Adelsheim sowie der Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen - beide Seiten verhört und dazugehörige Schriften angesehen haben. Die Räte konnten keine Schädigung an Ehre oder Ruf finden und auch Philipp Gans gab in einer gesonderten Anhörung, um die er gebeten hatte, zu, dass er wüsste, dass es seine Ehre nicht berühre. Der Pfalzgraf entscheidet, dass die Sache hiermit geschlichtet ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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