Kurfürst Philipp von der Pfalz trifft im Streit zwischen Philipp Sinolt (Synolt) einer- und Philipp Gans von Otzberg anderseits sowie im Streit zwischen Peter, dem Sohn Philipp Sinolts, einer- und Philipp Gans andererseits, aufgrund von gegenseitigen Äußerungen eine Entscheidung, nachdem die pfalzgräflichen Räte - der Hofmeister Blicker Landschad, der Marschall Erkinger von Rodenstein, der Unterlandvogt im Elsass, Ritter Götz von Adelsheim sowie der Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen - beide Seiten verhört und dazugehörige Schriften angesehen haben. Die Räte konnten keine Schädigung an Ehre oder Ruf finden und auch Philipp Gans gab in einer gesonderten Anhörung, um die er gebeten hatte, zu, dass er wüsste, dass es seine Ehre nicht berühre. Der Pfalzgraf entscheidet, dass die Sache hiermit geschlichtet ist.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz trifft im Streit zwischen Philipp Sinolt (Synolt) einer- und Philipp Gans von Otzberg anderseits sowie im Streit zwischen Peter, dem Sohn Philipp Sinolts, einer- und Philipp Gans andererseits, aufgrund von gegenseitigen Äußerungen eine Entscheidung, nachdem die pfalzgräflichen Räte - der Hofmeister Blicker Landschad, der Marschall Erkinger von Rodenstein, der Unterlandvogt im Elsass, Ritter Götz von Adelsheim sowie der Heidelberger Vogt Simon von Balzhofen - beide Seiten verhört und dazugehörige Schriften angesehen haben. Die Räte konnten keine Schädigung an Ehre oder Ruf finden und auch Philipp Gans gab in einer gesonderten Anhörung, um die er gebeten hatte, zu, dass er wüsste, dass es seine Ehre nicht berühre. Der Pfalzgraf entscheidet, dass die Sache hiermit geschlichtet ist.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 76
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1479 September 11 (uff samstag nach nativitatis Marie)
fol. 102r-102v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheit zwuschen Philipsen Synolt eins und Philipsen Gantzen von Otzperg und dann zwuschen Peter Synolt Philips sone und dem itzgenanten Philipsen Gansen".
Adelsheim, Götz von; Ritter, kurpfälzischer Hofmeister, Unterlandvogt im Elsass, erw. 1462, 1490 tot
Balzhofen, Simon von; Ritter, Vogt zu Heidelberg, Burggraf zu Starkenberg, Hofrichter, erw. 1454, 1494
Gans von Otzberg, Philipp; erw. 1472, 1488
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Sinolt (Synolt) von Reinheim, Peter; Sohn des Philipp, erw. 1479, 1499
Sinolt (Synolt) von Reinheim, Philipp, erw. 1479
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:19 MESZ
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