Notariat-Instrument zu dem Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Derk Hermes von Rheinhausen über 3 kleine Morgen Land auf dem Neuenkamp bei Duisburg hinter Lehnens Kathe mit der Auflage, auf diesem Land eine Kolonie anzulegen. Der Erbpachtvertrag wurde von der damaligen Provinzial-Landesbehörde, der klevischen Kriegs- und Domänenkammer am 15. August 1752 bestätigt. Notar: Gottfried Schlegtendal. Zeugen: Faßbinder Henrich Piepenbrink und Schustermeister Hermann Bletgen. Abschrift. Hierzu: 1812 Mai 25.: Gesuch um Eintragung einer Hypothek auf die Kolonie auf dem Neuenkamp hinter Lehnens Kathe längs der hintersten Wiese bis zum Neuenkamper Hecken ausgehend, in Erbpacht von dem Ackerwirt Peter Hermes zugunsten der Stadt Duisburg. Vermerk über erfolgte Eintragung in das Hypothekenbuch des Bezirks Essen am 29. Mai 1812. Original