Matthias Schulmeister, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Jakob Brantz, Bürger zu Scherzheim, und seine Ehefrau Barbara dem Kaspar Villheckher, Schöffe und Pfleger des Gutleute-Hauses zu Scherzheim, 8 Schillinge 6 Pfennige jährlichen Zinses von 17 fl. Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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