Streit um den Erbhof Meerhaus (Marhaus) im Kirchspiel Merheim (Stadt Köln) im Amt Porz, den Appellant und Appellat gemeinsam im Jahre 1596 von den Eheleuten Heinrich von Offenberg zum Broch und Alexandrina von der Ehren gekauft haben. Der nunmehrige Appellat verklagte Johann Curtenbach vor der 1. Instanz wegen Urkundenfälschung und Vornahme von Rasuren im Kaufbrief sowie wegen unbefugter Baumaßnahmen mit dem Ziel, das Gut in seinen alleinigen Besitz bringen zu wollen. 1605 wurde zur Beschleunigung des Prozesses ein Kompromiß zwischen den Kontrahenten geschlossen, daß die jül.-berg. Räte in nach Bericht und Gegenbericht, Beweis und Gegenbeweis und Zeugenverhör ein Billigkeitsurteil fällen und die Prozeßparteien bei Strafe von 500 Goldgulden auf Appellation und Revision verzichten sollen. An der 1. Instanz erging schließlich am 15. Mai 1612 der Bescheid oder das Urteil, es sei nach dem Kompromiß von 1605 zu verfahren, und Curtenbach habe wegen Schmähreden gegen die Räte eine Buße von 25 Goldgulden zu zahlen. Dagegen appelliert Curtenbach an das RKG. Der Kompromiß ist seiner Ansicht nach mit dem Tod des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und den personellen Veränderungen im Rätekollegium 1609 erloschen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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