Streit um den Erbhof Meerhaus (Marhaus) im Kirchspiel Merheim (Stadt Köln) im Amt Porz, den Appellant und Appellat gemeinsam im Jahre 1596 von den Eheleuten Heinrich von Offenberg zum Broch und Alexandrina von der Ehren gekauft haben. Der nunmehrige Appellat verklagte Johann Curtenbach vor der 1. Instanz wegen Urkundenfälschung und Vornahme von Rasuren im Kaufbrief sowie wegen unbefugter Baumaßnahmen mit dem Ziel, das Gut in seinen alleinigen Besitz bringen zu wollen. 1605 wurde zur Beschleunigung des Prozesses ein Kompromiß zwischen den Kontrahenten geschlossen, daß die jül.-berg. Räte in nach Bericht und Gegenbericht, Beweis und Gegenbeweis und Zeugenverhör ein Billigkeitsurteil fällen und die Prozeßparteien bei Strafe von 500 Goldgulden auf Appellation und Revision verzichten sollen. An der 1. Instanz erging schließlich am 15. Mai 1612 der Bescheid oder das Urteil, es sei nach dem Kompromiß von 1605 zu verfahren, und Curtenbach habe wegen Schmähreden gegen die Räte eine Buße von 25 Goldgulden zu zahlen. Dagegen appelliert Curtenbach an das RKG. Der Kompromiß ist seiner Ansicht nach mit dem Tod des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und den personellen Veränderungen im Rätekollegium 1609 erloschen.
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Streit um den Erbhof Meerhaus (Marhaus) im Kirchspiel Merheim (Stadt Köln) im Amt Porz, den Appellant und Appellat gemeinsam im Jahre 1596 von den Eheleuten Heinrich von Offenberg zum Broch und Alexandrina von der Ehren gekauft haben. Der nunmehrige Appellat verklagte Johann Curtenbach vor der 1. Instanz wegen Urkundenfälschung und Vornahme von Rasuren im Kaufbrief sowie wegen unbefugter Baumaßnahmen mit dem Ziel, das Gut in seinen alleinigen Besitz bringen zu wollen. 1605 wurde zur Beschleunigung des Prozesses ein Kompromiß zwischen den Kontrahenten geschlossen, daß die jül.-berg. Räte in nach Bericht und Gegenbericht, Beweis und Gegenbeweis und Zeugenverhör ein Billigkeitsurteil fällen und die Prozeßparteien bei Strafe von 500 Goldgulden auf Appellation und Revision verzichten sollen. An der 1. Instanz erging schließlich am 15. Mai 1612 der Bescheid oder das Urteil, es sei nach dem Kompromiß von 1605 zu verfahren, und Curtenbach habe wegen Schmähreden gegen die Räte eine Buße von 25 Goldgulden zu zahlen. Dagegen appelliert Curtenbach an das RKG. Der Kompromiß ist seiner Ansicht nach mit dem Tod des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und den personellen Veränderungen im Rätekollegium 1609 erloschen.
AA 0627, 1209 - C 873/1983
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1612 - 1624 (1596 - 1622)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Curtenbach (Kortenbach, Cortebach, Courttenbach), Schultheiß zu Porz (Rhein.-Berg. Kr.), (Bekl.) Beklagter: Eduard Südermann (Suderman), Propst zu St. Mariengraden in Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Christian Schröter 1613 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1612 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Räte und Kommissare des Hofgerichts zu Düsseldorf 1600 - 1612 - 2. RKG 1612 - 1624 (1596 - 1622) Beweismittel: Kompromiß von 1605 (Q 5). RKG-(Bei-)Urteil vom 21. Okt. 1612 (Prot.). Kaufvertrag von 1596 zwischen den Eheleuten Heinrich von Offenberg zum Broch und Alexandrina von der Ehren, Tochter zu Birgell, als Eigentümern und Margaretha von Spiegell, Witwe von Offenberg, als Leibzüchterin einerseits und den Eheleuten Johann Curtenbach und Agnes Jegers sowie Propst Eduard (Eberhard) Sudermann, z. T. auch namens seines Bruders Hermann Sudermann zum Broch, andererseits (II 242 - 249). Zeugenverhöre (III). Augenscheinbericht von 1605 mit kleiner Lageskizze (14 x 14,5 cm) zu den Besitzverhältnissen (III 332f.). Beschreibung: 3 Bde.; Bd. I: 2 cm, 73 Bl., lose; Q 1 - 9, 12 - 20, Q 10* und 11* fehlen, 1 Beilage prod. 16. Feb. 1622; Bd. II: 8,5 cm, 533 Bl., gebunden, „acta assertoria“; Bd. III: 6 cm, 368 Bl., gebunden, „acta probatoria“.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)