Vor dem weltl. Richter Volkmar bekundet Hennekinus "Frenkiln", Wollenweber ("lanifex"), daß er und seine Erben von seinem Haus und Hof "in loco vico" (!) zu Mainz St. Moritz wie bisher 1 Vierdung ("ferto") zu gilten schuldig sei. Mit Eid besagt vor Salmann, Kämmerer, Emercho, Schultheiß, Scherplinus, Richter. "1330 feria secunda post Exaltationem sancte Crusis."

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...